Eigentümer
Wenn Sie nicht vor Ort sind oder morgens nicht können.
Geräumt, bevor der erste Bewohner das Haus verlässt. Dokumentiert für den Fall der Fälle.
Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer, und sie gilt auch dann, wenn er im Urlaub ist, im Ausland wohnt oder morgens um sechs nicht aus dem Haus kommt. Wer sie nicht erfüllt, haftet – und der Nachweis wird im Streitfall vom Eigentümer verlangt, nicht vom Gestürzten.
Wir übernehmen den Winterdienst für Wohn- und Gewerbeobjekte in Rostock und Umgebung. Geräumt und gestreut nach den Vorgaben der Stadt, jeder Einsatz wird dokumentiert.
Wenn Sie nicht vor Ort sind oder morgens nicht können.
Mehrere Objekte, ein Dienstleister, dokumentierte Erfüllung.
Kundenparkplätze und Zugänge, geräumt vor Öffnung.
Wir nehmen die zu räumenden Flächen vor der Saison auf.
Der Winterdienst wird für die Saison vereinbart, nicht pro Einsatz.
Wir kommen, wenn es nötig ist – ohne dass Sie anrufen müssen.
Jeder Einsatz wird dokumentiert und ist im Streitfall belegbar.
Super Service. Ich kann die Fa. Nicolai nur empfehlen. Von uns bekommen die Mitarbeiter und die Chefin eine glatte 10 von 10 Punkten.
Vollständige Rezension bei Google lesenSehr gutes Team.. preis Leistungsverhältnis top..nach Absprache wird selbst der kleinste Wunsch erfüllt ...waren bisher immer zufrieden .. weiter so 👍…
Vollständige Rezension bei Google lesenAbsolut professionell und genau. Selten so eine freundliche und unkomplizierte Person kennengelernt. Immer wieder gerne!!!…
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